EU KI-Verordnung: Was Busunternehmen dazu wissen müssen
- Gerhard Nagl | Beratungsagentur für Bustouristik
- vor 6 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 3 Stunden
Das Wichtigste zur EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (auch "EU AI Act")

"Viele Busunternehmen nutzen bereits KI – aber kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht."
Warum hat die EU KI Verordnung Auswirkungen auf dein Busunternehmen?
Künstliche Intelligenz (KI) ist mittlerweile kein Thema für die Zukunft mehr – das gilt auch für die Bustouristik. Sei es bei der Erstellung von Werbematerialien, der Bearbeitung von Kundenanfragen oder der Reiseplanung – KI-Tools wie ChatGPT oder Midjourney werden bereits genutzt. Mit dem EU AI Act stehen nun eindeutige gesetzliche Regelungen vor der Tür. Und ja, auch dein Unternehmen wird davon betroffen sein.
Das bedeutet konkret:
1. Schulungspflicht für Mitarbeitende
Wenn du oder deine Mitarbeiter KI-Tools im Bereich Marketing oder Kundenservice nutzen, seid ihr verpflichtet, entsprechende Schulungen zu absolvieren. Das Ziel dabei ist, ein grundlegendes Verständnis für die Funktionsweise sowie die Risiken von KI-Systemen zu erlangen.
2. Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
Solltest du Werbeanzeigen oder Texte mithilfe von KI erstellen, die realistische Darstellungen erzeugen (zum Beispiel von Reisezielen oder Innenansichten von Bussen), müssen diese ab August 2026 eindeutig als KI-generiert gekennzeichnet werden. Dies kann durch Wasserzeichen, Textvermerke oder Metadaten geschehen.
3. Transparenz bei KI-Interaktionen
Wenn du Chatbots oder andere KI-Systeme im Kundenkontakt einsetzt, bist du verpflichtet, deine Kunden klar darauf hinzuweisen, dass sie mit einer KI kommunizieren. Dies ist besonders wichtig, wenn die Interaktion nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.
Wichtige Termine der Umsetzung
Seit 2. Februar 2025: Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Ab 2. August 2026: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte treten in Kraft.
Empfohlene Maßnahmen für dein Busunternehmen
Sofort:
Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme nutzt du derzeit?
Schulungsprogramme: Plane Schulungen für dich und dein Team, um die nötigen Fähigkeiten im Umgang mit KI zu entwickeln.
Dokumentation: Dokumentiere alle durchgeführten Maßnahmen und Schulungen schriftlich.
Am besten auch jetzt:
Transparenz: Sorge dafür, dass die Kunden über den Einsatz von KI-Systemen informiert sind.
Spätestens 2026:
Kennzeichnung: Führe eindeutige Kennzeichnungen für sämtliche Inhalte ein, die durch KI (auch nur teilweise) erstellt wurden.
INfo-Quellen und Unterstützung
In Österreich stehen dir verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:
KI-Servicestelle der RTR: Bietet Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung des AI Act.
TÜV SÜD Akademie Österreich: Bietet Schulungen zum EU AI Act an.
Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Stellt Informationen und Tools zur Verfügung, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Ebenso in Deutschland:
IHK Köln: Bietet praxisnahe Online-Schulungen zur KI-Kompetenzpflicht an.
TÜV Rheinland Akademie: E-Learning-Kurse zum EU AI Act.
FAZIT: Jetzt Vertrauen stärken
Die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz bringt neue Anforderungen. Sie liefert uns aber auch eine Möglichkeit, das Vertrauen der Kunden in die Busreiseunternehmen zu stärken. Für klug halte ich es deswegen, nicht erst zum 02. August 2026, sondern ab sofort KI-erzeugt Inhalte zu kennzeichnen - zumindest Bilder.
Was ist noch echt, was nicht? Wer traut sich das heute noch zu beurteilen? Speziell die Altersgruppe zu der viele Busreisegäste gehören, ist deswegen verunsichert. Unseren Kunden hier eine glasklare Orientierung zu geben, kann nur positiv angenommen werden.
Oder anderes gesagt: Was nutzt mir ein kleiner, zeitlich begrenzter Wettbewerbsvorteil, wenn ich dafür dauerhaft das Vertrauen meiner Kunden aufs Spiel setze?
Mit bustouristischen Grüßen
Gerhard Nagl
Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für spezifische Fragen wende dich bitte an eine entsprechende Fachstelle.
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