Was die AKM für deinen Reisebus wirklich kostet
- Gerhard Nagl | Beratungsagentur für Bustouristik

- vor 13 Stunden
- 4 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze: Für jeden Reisebus mit über 16 Plätzen und montierter Rundfunkempfangsanlage verrechnet die AKM 175,69 Euro pro Wagen und Jahr. Ist ein Videogerät an Bord, kommen 709,35 Euro pro Wagen und Jahr dazu — unabhängig von der Busgröße. Beide Beträge fallen an, sobald das Gerät verbaut ist, auch wenn nie Musik läuft. Quelle: AKM, Autonome Tarife für Dauerveranstaltungen, gültig ab 1. November 2025.
Kaum ein Thema sorgt in unserer Branche für so viel Unsicherheit wie die AKM-Rechnung. Fast jeder zahlt sie. Kaum jemand kann erklären, wofür genau. Und regelmäßig taucht die Frage auf, ob zu viele Busse angemeldet sind — etwa jene, die nur Schüler oder Patienten befördern. Ich habe deshalb in den Originaltarif geschaut.
Was kostet die AKM-Lizenz für einen Reisebus?
Die AKM verrechnet pro Wagen und Jahr, gestaffelt nach Fassungsraum. Maßgeblich ist der Abschnitt „Mechanische Musikdarbietungen in Autobussen, Mietwagen, Taxis und Autobusbahnhöfen“:
Autobusse über 16 Personen: 175,69 € pro Wagen und Jahr
Autobusse und Mietwagen von 10 bis 16 Personen: 58,79 € pro Wagen und Jahr
Mietwagen, Taxis und dergleichen unter 10 Personen: 41,21 € pro Wagen und Jahr
Videodarbietungen: 709,35 € pro Wagen und Jahr — ausdrücklich unabhängig vom Fassungsraum des Autobusses.
Autobusbahnhöfe: 0,0263 € pro Besucher, wobei die Frequenzzahl örtlich festgestellt werden muss.
Quelle: AKM, Autonome Tarife für Dauerveranstaltungen, gültig ab 1. November 2025.
Warum zahle ich auch für Busse, in denen nie Musik läuft?
Weil der Tarif nicht an die Nutzung anknüpft, sondern an das verbaute Gerät. Der Originaltext ist an dieser Stelle unmissverständlich: Das Aufführungsentgelt ist für jeden Wagen zu entrichten, in welchem eine Rundfunkempfangsanlage montiert ist — unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß urheberrechtlich geschützte Musik dargeboten wird.
Für Videodarbietungen gilt dieselbe Logik, noch deutlicher formuliert: Die Verpflichtung besteht jedenfalls, sofern sich ein Videogerät im Autobus befindet.
Das erklärt den häufigsten Streitpunkt in der Praxis. Ein Bus, der ausschließlich Schülerverkehr oder Krankentransporte fährt, ist nicht deshalb befreit, weil dort niemand Radio hört. Befreit ist er erst, wenn kein Empfangsgerät verbaut ist.
Macht es einen Unterschied, ob ein Bus ständig oder nur fallweise fährt?
Nein. Der Tarif stellt gleich im ersten Satz klar: Eine Unterscheidung zwischen regelmäßig und fallweise zum Einsatz gelangenden Wagen erfolgt nicht. Ein Reservebus, der zehnmal im Jahr ausrückt, kostet dasselbe wie der täglich eingesetzte Wagen.
Eine einzige Ausnahme sieht der Tarif vor, und zwar nur bei Video: Gelangt ein Autobus innerhalb eines Kalenderjahres nur in sechs Kalendermonaten zum Einsatz, sind statt 709,35 Euro nur 354,68 Euro pro Wagen und Jahr zu entrichten. Welche Monate das sind, kann der Kunde selbst wählen.
Für Saisonbetriebe ist das ein konkreter Hebel — vorausgesetzt, der Einsatz beschränkt sich tatsächlich auf sechs Monate.
Was passiert, wenn ich nichts melde?
Die AKM ist bei Nichtmeldung berechtigt, den doppelten autonomen Tarif vorzuschreiben. Dazu können Kontrollspesen in Rechnung gestellt werden. Grundlage dafür ist das Urheberrechtsgesetz.
Ebenso wichtig: Ein bestehender Lizenzvertrag deckt nur jene Musikdarbietungen ab, für die er abgeschlossen wurde. Änderungen im Musikeinsatz — ein zusätzliches Fahrzeug, ein nachgerüstetes Videogerät, Musik auf der Website — sind zu melden.
Wie prüfe ich meine eigene AKM-Rechnung?
Ich behaupte: Die meisten Busunternehmen haben ihre AKM-Rechnung nie mit dem Fuhrpark abgeglichen. Das ist in einer halben Stunde erledigt.
1. Fahrzeugliste neben die Rechnung legen. Stimmt die Anzahl der verrechneten Wagen mit dem aktuellen Fuhrpark überein? Verkaufte Fahrzeuge bleiben erfahrungsgemäß länger in Abrechnungen stehen, als sie im Betrieb sind.
2. Je Fahrzeug prüfen, was verbaut ist. Rundfunkempfangsanlage ja oder nein. Videogerät ja oder nein. Nur das entscheidet über die Position, nicht die Art der Verkehre.
3. Größenklasse kontrollieren. Der Unterschied zwischen der Klasse bis 16 Personen und jener darüber beträgt 116,90 Euro pro Wagen und Jahr. Bei Kleinbussen lohnt der Blick.
4. Saisonregel prüfen. Nur für Video, nur bei tatsächlichem Einsatz in höchstens sechs Kalendermonaten.
5. Rahmenverträge abklären. Verwertungsgesellschaften schließen mit Interessenvertretungen Rahmenverträge ab, die ermäßigte Lizenzentgelte gegenüber dem autonomen Tarif vorsehen. Ob für dein Unternehmen ein solcher Vertrag greift, klärst du am besten über deine Fachgruppe.
Fazit
Die AKM-Gebühr ist keine Musikgebühr. Sie ist eine Gerätegebühr. Wer das einmal verstanden hat, kann seine Rechnung selbst prüfen — und weiß, an welcher Schraube er tatsächlich drehen kann. Nicht daran, wie oft Musik läuft, sondern daran, welche Geräte in welchen Fahrzeugen verbaut sind und wie viele Wagen überhaupt gemeldet sind.
Häufige Fragen
Was kostet die AKM für einen Reisebus pro Jahr? 175,69 Euro pro Wagen und Jahr bei einem Fassungsraum über 16 Personen. Mit Videogerät kommen 709,35 Euro pro Wagen und Jahr dazu (AKM, Tarif gültig ab 1. November 2025).
Muss ich zahlen, wenn im Bus nie Musik gespielt wird? Ja, sobald eine Rundfunkempfangsanlage montiert ist. Der Tarif stellt ausdrücklich darauf ab, dass das Entgelt unabhängig davon anfällt, ob und in welchem Ausmaß geschützte Musik dargeboten wird.
Gilt die Gebühr auch für Schüler- und Krankentransporte? Der Tarif kennt keine Ausnahme nach Verkehrsart. Entscheidend ist allein, ob im jeweiligen Fahrzeug ein Empfangs- oder Videogerät verbaut ist.
Zahle ich für einen Bus, der nur wenige Male im Jahr fährt, weniger? Beim Radiotarif nein — zwischen regelmäßigem und fallweisem Einsatz wird nicht unterschieden. Beim Videotarif gibt es eine Halbierung auf 354,68 Euro, wenn der Bus in höchstens sechs Kalendermonaten eingesetzt wird.
Was passiert bei einer Kontrolle ohne Meldung? Die AKM ist laut Urheberrechtsgesetz berechtigt, den doppelten autonomen Tarif vorzuschreiben und Kontrollspesen zu verrechnen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des AKM-Tarifs für Dauerveranstaltungen ab 1. November 2025 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Neben der AKM können weitere Verwertungsgesellschaften Ansprüche stellen; kläre deinen Einzelfall mit der AKM oder deiner Interessenvertretung.
Bustouristische Grüße
Gerhard
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