Das Europäischen Parlaments ist Ende Dezember 2023 der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten gefolgt. Mit einer deutlichen Mehrheit stimmte das EU-Parlament für folgenden Änderungen.
45-minütige Pause
Die bisherige 45-minütige Unterbrechung kann nun durch mehrere Unterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten ersetzt werden. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn die Gesamtlenkzeit an einem Tag nicht länger als sieben Stunden beträgt.
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Verlängerung der täglichen Arbeitszeit um eine Stunde
Fahrer, die im Gelegenheitsverkehr zur Personenbeförderung für mindestens sechs aufeinanderfolgende Tage eingesetzt werden, dürfen ihre tägliche Dienstzeit einmal um eine Stunde verlängern. Diese Verlängerung muss innerhalb von höchstens 25 Stunden nach dem Ende der vorherigen Ruhezeit erfolgen und darf insgesamt sieben Stunden pro Tag nicht überschreiten. Diese Ausnahme gilt auch zweimal, wenn die Fahrt länger als acht Tage dauert.
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Ausweitung der Zwölf-Tage-Ausnahmeregelung auf den innerstaatlichen Verkehr
Der Rat befürwortet die Erweiterung der Regelungen für Fahrten über zwölf Tage auch auf den innerstaatlichen Gelegenheitsverkehr.
Fahrtenblatt - Digital oder Papier
Da es keine zusätzlichen Vorgaben seitens des EU-Rates gibt, ob das Fahrtenblatt digital oder in Papierform geführt wird, sind beide Varianten zulässig. Im Gelegenheitsverkehr muss das Fahrtenblatt für die letzten 28 Tage mitgeführt werden und ab dem 31. Dezember 2024 müssen sogar die letzten 56 Tage nachgewiesen werden können. Das aktuelle Fahrtenblatt für grenzüberschreitende Fahrten wird um den innerstaatlichen Verkehr ergänzt.
Zu einem späteren Zeitpunkt plant die EU-Kommission, die Vorschriften zur Aufzeichnung von regelmäßigen und gelegentlichen Fahrten zu überarbeiten, was möglicherweise neue Fristen für das Mitführen des Fahrtenblattes mit sich bringen könnte. Zudem sollen auch Informationen zur Art der Beförderung (Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr) festgehalten werden können.
Wie geht es weiter?
Mit dieser Entscheidung ist der Weg für den Trilog im Januar und Februar 2024 bereitet. An diesem Prozess nehmen die EU-Kommission, das EU-Parlament sowie der Ministerrat teil. Wenn alles nach Plan verläuft, könnten die neuen Bestimmungen im Sommer 2024 in Kraft treten.
Quelle dieses Blog-Beitrages: busplander.de / Eur. Kommission eur-lex.europa.eu
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